Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafrecht

Anknüpfend an die umfassende Tätigkeit im Bereich Litigation & Arbitration sowie im Bereich Compliance, bietet SZA Schilling, Zutt & Anschütz seinen Mandanten auch Beratung und Vertretung im Bereich Wirtschaftsstrafrecht an.

Wir beraten und verteidigen vor allem Unternehmen und Führungskräfte in ausgewählten (Wirtschafts-)Strafverfahren, insbesondere dort, wo wirtschaftsrechtliches Know-how und ein strategisches Vorgehen (auch mit Blick auf Folgen für das Unternehmen) gefragt sind.

Dabei achten wir streng auf die Vermeidung von Interessenkonflikten und arbeiten, wo eine Verteidigung des Unternehmens mit der Verteidigung individuell Beschuldigter einhergeht, mit renommierten Strafverteidigerboutiquen zusammen.

Leistungsspektrum

  • Beratung und Verteidigung von Unternehmen in Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren (Abwehr von Unternehmensgeldbußen und Abschöpfung von Gewinnen)
  • Verteidigung von Führungspersonen in Wirtschaftsstrafsachen
  • Strafanzeigen und Nebenklagen, Adhäsionsverfahren und Asset Tracing zur Durchsetzung von Ansprüchen Geschädigter (geschädigter Unternehmen)
  • Strategische Beratung / Koordination zwischen zivilrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und strafrechtlichen Aspekten in komplexen Fällen, einschließlich Steuerung von „Litigation PR“

Mandate (Auswahl)

  • Beratung und Vertretung eines deutschen Fahrzeugherstellers in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betruges (nach Verstößen gegen Produkt-Compliance), Abwehr von Unternehmensgeldbuße und Abschöpfung von Gewinnen
  • Beratung eines Automobilzulieferers im Zusammenhang mit einem LKW-Unfall mit schwersten Personenschäden und dem Vorwurf, ein Produktfehler habe den Unfall verursacht
  • Verschiedene Gutachten zur Vermeidung von Risiken im Bereich strafrechtlicher Verantwortung von Produkten
  • Beratung zweier Unternehmen zu Kundeninformationen zur Vermeidung von Betrugsrisiken und zivilrechtlicher Haftung beim Verkauf von Produkten, bei denen Konformitätsverstöße, Mängel oder Produktfehler behauptet werden
  • Erstattung von Strafanzeigen im Zusammenhang mit parallel geführten Zivilverfahren

Ihre Berater im Bereich „Wirtschaftsstrafrecht“