EX-RWE Vorstandsmitglied wehrt mit SZA Schilling, Zutt & Anschütz 700-Millionen-Euro-Klage ab

Nach mehr als einem Jahrzehnt – das Verfahren wurde im Dezember 2011 anhängig – hat das Landgericht Essen eine Klage des russischen Unternehmers Leonid Lebedew gegen Dr. Jürgen Großmann, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der RWE, abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Klägerin, eine auf Zypern ansässige Gesellschaft aus der Sintez-Unternehmensgruppe Lebedews, hatte zuletzt knapp 700 Millionen Euro gefordert samt Verzinsung seit 2008.

Das Landgericht Essen setzt damit den Schlussstein auf eine Auseinandersetzung, die ihren Ursprung bereits in der Finanzkrise 2008 genommen hatte. Die RWE hatte unter Vorstandvorsitz von Jürgen Großmann mit der Sintez-Gruppe ein gemeinsames Joint Venture sondiert, mit dem Ziel, im Zuge der Privatisierung des russischen Energiemarkts einen lokalen Stromversorger zu übernehmen. Das Projekt scheiterte ebenso wie eine anschließende Klage, die Herr Lebedew daraufhin vor dem London Court of International Arbitration (LCIA) gegenüber der RWE erhoben hatte.

Mit dem Vorwurf, der RWE-Chef habe sich persönlich für die Transaktion stark gemacht und wesentlichen Einfluss auf die Verhandlungen genommen, hatte der ehemalige russische Senator Lebedew bzw. die vor ihm stehende zypriotische Gesellschaft daraufhin im Jahr 2011 abermals Klage vor dem Landgericht Essen erhoben, und zwar sowohl gegen die RWE als auch persönlich gegen Herrn Dr. Großmann. Beide sollten, so die Klägerin, gesamtschuldnerisch Schadenersatz wegen Abbruchs der Vertragsverhandlungen schulden.

Das Verfahren sollte eine jahrzehntelange Prozessgeschichte schreiben. Das Landgericht Essen wies wegen entgegenstehender Rechtskraft des Londoner Schiedsurteils zunächst per Teilurteil die Klage gegen RWE als unzulässig ab, wogegen die Klägerin erfolglos Berufung zum OLG Hamm einlegte. Da das Verfahren gegen Herrn Dr. Großmann, der am Londoner Verfahren formal nicht beteiligt war, zulässig sein sollte und eine entsprechende Berufung des Ex-RWE-Chefs erfolglos blieb, stritten Lebedew und Dr. Großmann nach dem Intermezzo vor dem OLG vor dem Landgericht Essen weiter.

Nachdem dort im März 2022 und damit mehr als 10 Jahre nach Erhebung der Klage erstmals zur Sache verhandelt wurde, wies das Landgericht die Klage per Schlussurteil ab und schloss sich damit der Ansicht des Beklagten an, dass er als Vorstandsvorsitzender allein für die RWE gehandelt und ein darüberhinausgehendes, besonderes persönliches Vertrauen nicht in Anspruch genommen hatte. Dem Urteil wurde im Juli 2022 das Rechtskraftzeugnis erteilt, womit der Prozessmarathon zwischen den Beteiligten ein Ende fand.

Großmann hatte dabei von Anfang an auf SZA und ein Team um Partner Prof. Dr. Jochem Reichert vertraut, das neben der eigentlichen Prozessführung im Hintergrund auch die prozessflankierende Abstimmung mit der D&O-Versicherung und weiteren Beteiligten übernahm.

Berater Jürgen Großmann

SZA Schilling Zutt & Anschütz (Mannheim): Prof. Dr. Jochem Reichert (Federführung, Gesellschaftsrecht/Konfliktlösung, Mannheim/Frankfurt), Dr. Stefan Zeyher (Gesellschaftsrecht/Konfliktlösung, Mannheim/München), Dr. Dorothee Klement, Dr. Jakob Groh (beide Gesellschaftsrecht/Konfliktlösung, Mannheim).

Berater Rustenburg

GvW Graf von Westphalen (Frankfurt): Felix Prozorov-Bastians (Federführung; Konfliktlösung, Frankfurt am Main), Alexander Lemnitzer (Corporate/Commercial, Frankfurt am Main).

SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schilling, Zutt & Anschütz ist seit beinahe einem Jahrhundert eine der angesehensten deutschen Wirtschaftssozietäten. Mit rund 100 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Büros in Frankfurt, Mannheim, München und Brüssel berät die Sozietät nationale und internationale Mandanten zu komplexen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.

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