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Lukas Kleinert

Lukas Kleinert unterstützt seine Mandanten bei Fragen zum Recht des Geistigen Eigentums und zum Wettbewerbsrecht. Er ist Mitglied der Praxisgruppen Dispute Resolution und Commercial.

Lukas Kleinert berät in- und ausländische Unternehmen sowie vermögende Privatpersonen umfassend zu Fragen des Immaterialgüterrechts, des Wettbewerbsrechts und des IT-Rechts. Als Mitglied der Praxisgruppen Dispute Resolution und Commercial befasst sich Lukas Kleinert mit allen Fragen des Vertrags- und Produkthaftungsrechts und vertritt Unternehmen gerichtlich und außergerichtlich.

Als Litigator und Wirtschaftsjurist agiert Lukas Kleinert lösungsorientiert. Er ist darauf bedacht, Konflikte effizient beizulegen und verfolgt die Mandanteninteressen – soweit sinnvoll und erforderlich – auch vor Gericht.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Vertragskonzeption. Lukas Kleinert entwickelt und verfasst unter anderem Lizenzverträge, Rahmenverträge, Softwareentwicklungs- und Vertriebsverträge. Darüber hinaus strukturiert er allgemeine und projektbezogene Unternehmenskooperationen vertraglich.

Mandate

Intellectual Property Law und Wettbewerbsrecht

  • Wettbewerbsrechtliche Beratung eines Lebensmittelherstellers im Hinblick auf lauterkeitsrechtliche Vorwürfe (sog. Greenwashing)
  • Design- und patentrechtliche Vertretung eines E-Scooter-Anbieters in einem grenzüberschreitenden Rechtsstreit mit schiedsrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung eines deutschen Start-Ups bei der Gestaltung von Software-Lizenzverträgen mit einem Automobilzulieferer
  • Urheber- und designrechtliche Beratung und Vertretung eines Kaffeeproduzenten in einem grenzüberschreitenden Abmahnungsstreit
  • Wettbewerbsrechtliche Vertretung eines führenden Hausgeräteherstellers gegen lauterkeitsrechtliche Vorwürfe
  • Urheberrechtliche Beratung eines Pharmaunternehmens im Zusammenhang mit lizenzrechtlichen Fragestellung

Produkthaftung, Litigation, Vertragsgestaltung

  • Beratung führender deutscher Automobilhersteller zu produkt- und produzentenhaftungsrechtlichen Fragestellungen
  • Beratung eines Start-Ups bei der Verhandlung und Gestaltung eines Rahmenvertrags über die mehrstufige Zusammenarbeit mit einem Automobilzulieferer
  • Beratung und Vertretung führender deutscher Automobil- und Wohnmobilhersteller bei der Verteidigung von Massenverfahren
  • Laufende Beratung von Unternehmen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Rückrufkostenregressen in der Lieferkette mit einem Schwerpunkt im Bereich der Automobilindustrie
  • Vertretung eines führenden deutschen Automobilherstellers in kauf- und vertragsrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung eines führenden Unternehmens für Prüfleistungen bei der Konzeption eines Rahmenvertrages mit potentiellen Subunternehmern

Publikationen

  • Anmerkung zu dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.3.2024 „Recherchekosten II“, GRUR-Prax 2024, 679: Anforderungen an die Erstattungsfähigkeit von Recherchekosten eines in einem Designverletzungsstreit Beklagten
  • Anmerkung zu der Entscheidung des Bundespatentgerichts vom 8.5.2024 „lock4green“, GRUR-Prax 2024, 535: Vorliegen der Unterscheidungskraft bei interpretationsbedürftigen Gesamtbegriffen? (gemeinsam mit Serpil Dilbaz)
  • Anmerkung zu dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8.5.2024 „Darstellung eines Schuhs I“, GRUR-Prax 2024, 508: Teilschutz im Eintragungsverfahren: Zu berücksichtigende Elemente bei der Bestimmung der Eigenart (gemeinsam mit Raimund Weidlich)
  • Anmerkung zu dem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8.5.2024 „Darstellung eines Schuhs II“, GRUR-Prax 2024, 509: Teilschutz im Eintragungsverfahren: Zu berücksichtigende Elemente bei der Bestimmung der Eigenart (gemeinsam mit Raimund Weidlich)
  • Das Gebot der Staatsferne der Presse im Lauterkeitsrecht (Teil I), GRUR-Prax 2024, 328
  • Das Gebot der Staatsferne der Presse im Lauterkeitsrecht (Teil II), GRUR-Prax 2024, 363
  • Anmerkung zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 7.2.2024 „gesund.bund.de“, GRUR-Prax 2024, 210: Betreiben des Nationalen Gesundheitsportals des Bundes als geschäftliche Handlung?
  • Chambers Global Practice Guide „Trade Marks & Copyright“ (2024), Kapitel „Germany – Law and Practice“ and „Germany – Trends and Developments” (gemeinsam mit Thomas Nägele, Simon Apel und Serpil Dilbaz)
  • Anmerkung zu dem Urteil des Landgerichts München I vom 14.11.2023 „Kräuterbutter-Rolle“, GRUR-Prax 2024, 98: Verletzung einer im Verkehr als Kennzeichen durchgesetzten Formmarke (gemeinsam mit Jonathan Drescher)

Sonstiges

  • Lehrauftrag an der Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR)

Ausbildung

  • Ludwig-Maximilians-Universität München
  • Referendariat in München und Hamburg
  • Sprachen: Deutsch, Englisch

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