4/3/25
Fachforum Markenrecht und Geschäftsgeheimnisschutz

Im Fokus stehen aktuelle Entwicklungen im Markenrecht und beim prozessualen Geheimnisschutz. 


Zunächst erfahren wir aus erster Hand Hintergründe zu aktuellen Markenrechtsurteilen des I. Zivilsenats.
In der Entscheidung „PIERRE CARDIN“ geht es um angeblich „erschöpfte“ PIERRE CARDIN-Socken, rechtlich aber vor
allem um die in der Regel nicht im Mittelpunkt der markenrechtlichen Rechtsprechung stehende Vorschrift des § 19c
MarkenG, die die Urteilsbekanntmachung regelt und deren
Wortlaut unerwartete Probleme aufwirft. In der Entscheidung
„VW Bulli“ führt der I. Zivilsenat seine (Sonder-?)Rechtsprechung zu Markenrechtsverletzungen durch Modellautos –
Stichwort „Opel Blitz“ und „DACHSER“ – für dreidimensionale Marken fort.
Im Anschluss widmen wir uns neuesten Entwicklungen im
Schnittfeld von Geschäftsgheimnisschutz und Gerichtsverfahren.
Am 1. April 2025 tritt § 273a ZPO in Kraft. Wir nehmen dies
zum aktuellen Anlass, die Bedeutung der neuen Regelung
für die Beachtung des Geheimnisschutzes im deutschen Zivilprozess auszuloten. Welche Konsequenzen wird die Qualifikation einer Information als Geschäftsgeheimnis i.S.v. § 2
Nr. 1 GeschGehG für deren prozessuale Behandlung haben?
Inwieweit können Erkenntnisse aus der Anwendung des seit
2021 in Patentstreitsachen geltenden § 145a PatG fruchtbar
gemacht werden?

Infos

Universität Mannheim

O 138

18:15 Uhr