Léon Hartgenbusch
Léon Hartgenbusch berät insbesondere in den Bereichen M&A, Bank- und Finanzrecht.
Léon Hartgenbusch berät nationale und internationale Unternehmen zu sämtlichen Fragen des Gesellschaftsrechts, auch im Zusammenhang mit nationalen und internationalen M&A-Transaktionen. Zudem begleitet Herr Hartgenbusch M&A-Transaktionen regelmäßig aus Finanzierungssicht. Seine finanzrechtliche Beratung erstreckt sich insbesondere auf alle Fragen nationaler und internationaler Unternehmenskredite, Akquisitionsfinanzierungen und Konsortialkreditverträge.
Ausbildung & Engagement
Ausbildung
- Group Legal Counsel in einem mittelständigen Unternehmen
- Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht
- Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG Koblenz
- Tätigkeit als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer führenden US-Kanzlei
- Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Sprachen: Deutsch, Englisch