In a Nutshell | 03.01.25
Covenant-Bruch
Ein Covenant-Breach tritt auf, wenn ein Unternehmen gegen vertraglich festgelegte Auflagen in einem Kreditvertrag verstößt. Solche Verstöße können auf finanzielle Schwierigkeiten hinweisen und haben oft schwerwiegende rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen. Schnelles Handeln ist daher unerlässlich.
Das Wichtigste in Kürze:
- Ein Covenant-Breach, auch als Covenant-Bruch bezeichnet, ist ein zentraler Indikator für mögliche Finanzprobleme eines Unternehmens und ein Risiko für Kreditgeber. Ein solcher Bruch von Auflagen im Kreditvertrag kann erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben, weshalb ein schnelles Handeln der Geschäftsführung erforderlich ist. Hier erfahren Sie, was genau ein Covenant-Breach ist, welche Rechtsfolgen und wirtschaftlichen Konsequenzen er nach sich zieht und welche Maßnahmen die Geschäftsführung ergreifen muss.
- Durch frühzeitige Analyse und strategisches Handeln kann das Risiko von Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz verringert werden. Ein professionelles Sanierungskonzept ist dabei der Schlüssel zur Sicherung der Unternehmenszukunft und zum Erhalt des Vertrauens der Kreditgeber.
Was ist ein Covenant-Bruch?
Covenants sind vertragliche Auflagen, die Unternehmen gegenüber Kreditgebern einhalten müssen. Diese Auflagen sind in zwei Kategorien unterteilt:
- Financial Covenants: Kennzahlen wie Leverage (Nettoverschuldung/EBITDA), Gearing (Gesamtverschuldung/Eigenkapital) oder Debt Service Cover Ratio (Free Cashflow/Schuldendienst), die regelmäßig eingehalten werden müssen und ein Frühwarnsystem für Kreditgeber darstellen.
- Non-Financial Covenants: Berichts- und Informationspflichten sowie weitere Auflagen, die durch Bestimmungen wie Negative-Pledge- oder Cross-Default-Klauseln Gläubigerschutz gewährleisten.
Hält der Schuldner die vereinbarten Finanzkennzahlen nicht ein oder verstößt er gegen eine sonstige Auflage aus dem Kreditvertrag, liegt ein Covenant-Bruch oder Covenant-Breach vor.
Rechtsfolgen eines Covenant-Bruches?
Ein Covenant-Breach hat diverse rechtliche Konsequenzen:
- Sonderkündigungsrecht: Kreditgeber können den Vertrag vorzeitig kündigen, sofern vertraglich festgelegte Heilungsfristen nicht eingehalten wurden.
- Ziehungssperre: Bei revolvierenden Krediten oder Betriebsmittellinien kann die weitere Kreditaufnahme blockiert werden.
- Erhöhte Zinsen und Nachbesicherungspflichten: Kreditgeber können auf Sicherheiten bestehen und höhere Zinsen verlangen.
- Berichtspflichten und Forderungsverkauf: Gesteigerte Transparenzanforderungen sowie die Möglichkeit, Forderungen an Dritte zu veräußern.
Wirtschaftliche Folgen eines Covenant-Bruches?
Ein Covenant-Breach birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken.
Eine Kündigung des Kredits kann direkt zur Insolvenz führen, da das Unternehmen selten in der Lage ist, den Gesamtbetrag kurzfristig zurückzuzahlen.
Selbst wenn Kreditgeber von einer Kündigung absehen, kann die vertragliche Ziehungssperre dazu führen, dass dem Unternehmen liquide Mittel für den Geschäftsbetrieb fehlen. Dadurch wird die Fortführung des Betriebs erschwert, und die Gefahr der Illiquidität steigt.
Pflichten der Geschäftsführung im Falle eines Covenant-Bruches
Im Falle eines Covenant-Breach stehen die Geschäftsführer vor der Herausforderung, einerseits den Gläubigerschutz und andererseits die Bestandssicherung des Unternehmens zu gewährleisten und gleichzeitig andere Gesellschaftsorgane mit einzubinden.
Pflichten, die dem Gläubigerschutz dienen:
- Insolvenzreife prüfen: Die Geschäftsführung muss prüfen, ob Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt und eventuell einen Insolvenzantrag stellen;
- Zahlungsverbot bei Insolvenzreife: die Geschäftsführung darf ab Insolvenzreife nur noch Zahlungen leisten, die der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs dienen.
Die Pflicht zur Bestandssicherung erfordert:
- Krisenursachen analysieren und beseitigen: oft ist ein Sanierungskonzept erforderlich, um Ursachen der Krise anzugehen;
- Kündigung abwenden: möglichst frühzeitig Verhandlungen mit Finanzierern über Anpassungen („Covenant Reset“) oder Aussetzung („Covenant Holiday“) der Finanzkennzahlen aufnehmen;
- den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten, z.B. Stillhaltevereinbarungen mit den Gläubigern schließen und Überbrückungskredite aufnehmen.
Einbindung anderer Gesellschaftsorgane bedeutet:
- Berichtspflichten einhalten: Die Geschäftsführung muss regelmäßig an Aufsichtsgremien berichten und gegebenenfalls Gesellschafterversammlungen einberufen;
- bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals bzw. Grundkapitals müssen die Gesellschafter informiert und eine Gesellschafterversammlung bzw. Hauptversammlung einberufen werden;
- Die Geschäftsführung der GmbH-Geschäftsführung bedarf in der Regel der Zustimmung der Gesellschafterversammlung
- zur Durchführung eines Sanierungskonzeptes,
- bei Stellung eines Insolvenzantrages wegen drohender Zahlungsunfähigkeit (keine Insolvenzantragspflicht) oder
- bei Einleitung eines Sanierungsverfahrens nach dem StaRUG
- bei AG und SE ist der Vorstand zur Beachtung entsprechender Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrates verpflichtet.
Sanierungskonzept als Ausweg aus der Krise
Ein Sanierungskonzept ist essenziell, um Gläubigern und Stakeholdern Vertrauen zu geben und Haftungsrisiken zu minimieren. Es dient folgenden Zielen:
- Ausschluss des Risikos für die Gläubiger des Unternehmens, im Falle einer späteren Insolvenz wegen Beihilfe zur Insolvenzverschleppung selbst in Anspruch genommen zu werden;
- Ausschluss des Risko der Anfechtung durch den Insolvenzverwalter für alle Rechtsgeschäfte, die ein krisengeschütteltes Unternehmen ohne tragfähiges Sanierungskonzept abschließt;
- Voraussetzung für Sanierungsprivileg für Darlehen von Stakeholdern, die zum Zwecke der Sanierung Anteile an der Gesellschaft erwerben;
- Informationsgrundlage für die Unternehmensorgane (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) für die Ausübung des unternehmerischen Ermessens bei der Entscheidung über die Sanierungsmaßnahmen (Business Judgement Rule).
Anforderungen an ein Sanierungskonzept
Die wesentlichen Bestandteile eines wirksamen Sanierungskonzepts umfassen:
- Eine umfassende Analyse der wirtschaftlichen Lage,
- die Definition eines stabilen und nachhaltigen Geschäftsmodells und
- konkrete Maßnahmen zur Krisenbewältigung.
Ein Sanierungskonzept, das den IDW Standard S6 erfüllt, ist rechtlich abgesichert und bietet eine Grundlage für die langfristige Stabilisierung des Unternehmens.
Dieser Artikel bietet eine unverbindliche Übersicht über das behandelte Themengebiet und ersetzt keine rechtliche Beratung. Für weiterführende Informationen oder eine persönliche Beratung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung: