SZA Schilling, Zutt & Anschütz begleitet Cohline GmbH beim Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung

Die Geschäftsführung der Cohline GmbH, Rohrleitungssysteme Montabaur, hat beim Amtsgericht Montabaur einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Die Restrukturierungsexperten Thomas Oberle und Marc-Philippe Hornung, beide von SZA Schilling, Zutt und Anschütz, sind mit Anordnung des Schutzschirmverfahrens mit in die Geschäftsführung eingetreten.

Im Rahmen des Schutzschirmverfahrens behält die Geschäftsführung die Kontrolle. Ziel des Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung ist die Nutzung rechtlicher Möglichkeiten, um das Unternehmen zu sanieren und nachhaltig wettbewerbsfähig aufzustellen. Der Gesellschafter, die Cohline-Gruppe, unterstützt den Schutzschirm-Prozess und die Sanierung mit einem Darlehen in signifikanter Höhe. Während des Schutzschirmverfahrens geht die Produktion in Montabaur unverändert weiter, auch für die Kunden ändert sich nichts. Die Lieferfähigkeit ist gesichert.

Das beantragte Schutzschirmverfahren betrifft ausschließlich die Cohline GmbH, Rohrleitungssysteme Montabaur. Die weiteren Gesellschaften der Cohline-Gruppe sind von dem eingeleiteten Schutzschirmverfahren nicht betroffen.

Cohline ist ein Zulieferer der Automobil- und Motorenindustrie und stellt hochwertige Rohrsysteme her. Zu den Kunden gehören Automobilhersteller und Systemlieferanten für die Automobilindustrie. Am Standort in Montabaur werden rund 210 Mitarbeiter beschäftigt.

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