Expertise
Nachfolge, Vermögen, Stiftungen, Erb- und Familienrecht
SZA Schilling, Zutt & Anschütz berät vermögende Privatpersonen, Familienunternehmen und Unternehmerfamilien im In- und Ausland in Fragen der Nachfolgeplanung, der gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Beratung, dem Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht, in Fragen der Vermögensverwaltung und -strukturierung sowie im Familien- und Erbrecht, manche davon bereits seit mehreren Generationen. Zu den Mandanten zählen auch Privatbanken, Family Offices, Vermögensverwalter und Steuerberater.
Leistungsspektrum
- Erbrecht und vorweggenommene Erbfolge
- Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
- Familienrecht: Eheverträge, Scheidungen, Zugewinn und Unterhalt, Adoptionen
- Steuerrechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwaltung größerer Vermögen
- Wohnsitzwechsel in das Ausland
- Stiftungsrecht einschließlich Stiftungsstreitigkeiten
- Kunst- und kulturgüterrechtliche Angelegenheiten
- Organisation und Auswahlverfahren für Depotbanken und Vermögensverwalter
- Gesellschaftsrechtliche und damit zusammenhängende steuerrechtliche Beratung für Familienunternehmen und deren Gesellschafter
- Gesellschaftsrechtliche und erbrechtliche Streitigkeiten
- Übernahme von und Beratung im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen
Weit über die eigentlichen Expertenkreise genießen sie als Spezialisten im Bereich der Stiftungen und Unternehmensnachfolge einen brillanten Ruf.
Handelsblatt Elite Report Edition
SZA Schilling, Zutt & Anschütz gehört zu den „hochanerkannten Akteuren im Markt“
JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien
Thinktank
GbR-Gesellschaftsregister – Neue Eintragungserfordernisse für die vermögensverwaltende GbR
Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zu Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft.