Dr. Michaela Balke
Michaela Balke berät nationale und internationale Mandanten in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Compliance, M&A und ESG.
Sie berät umfassend zu Corporate Governance-, Compliance- und Haftungsfragen und zu vergütungsrechtlichen Fragestellungen. Einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit stellt dabei insbesondere die Beratung von Unternehmen und Organen in Fragen der Corporate Governance, dort insbesondere unternehmerische Ermessensentscheidungen (sog. Business Judgement Rule-Entscheidungen), Fragen der Organhaftung einschließlich D&O, und Compliance sowie ESG-Anforderungen dar. Darüber hinaus berät Michaela Balke Mandanten bei der Implementierung von Compliance- und Nachhaltigkeitsmanagementsystemen sowie bei der Durchführung von internen Untersuchungen.
Michaela Balke ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Gesellschaftsrecht und Co-Autorin eines Handbuchs zu Compliance sowie Referentin bei aktienrechtlichen Seminarveranstaltungen.
Mandate
- Beratung von zahlreichen Unternehmen / Vorständen / Aufsichtsräten in Compliance-Fragen
- Beratung von zahlreichen Unternehmen / Vorständen / Aufsichtsräten in Unternehmens- und Haftungsangelegenheiten (einschließlich D&O)
- Beratung mehrerer Unternehmen in ESG-bezogenen Angelegenheiten, einschließlich Beratung zu (i) der Umsetzung der CSRD und (ii) zur Harmonisierung der klimabezogenen Berichtspflichten nach US-amerikanischem und europäischem Recht
- Avantor Inc. bei der Übernahme der Ritter GmbH
- Daimler (heute Mercedes Benz Group AG) im Rahmen (i) der Auflösung des EADS-Aktionärspakts und und der Veräußerung der restlichen Beteiligung an EADS sowie (ii) bei verschiedenen (vertraulichen) Compliance-Angelegenheiten.
- Aktionäre von Gläser+Flaschen beim Verkauf des Unternehmens an TricorBraun
- Aktionäre der Gross & Perthun GmbH & Co. KG beim Verkauf des Unternehmens an Sherwin Williams
- Beratung des Aufsichtsrats der UniCredit Bank AG im Zusammenhang mit angeblichen Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder (im Zusammenhang mit sog. "Heidel"-Klage)
- DG HYP Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG bei der beabsichtigten, jedoch nicht zustandegekommenen Verschmelzung mit Münchener Hypothekenbank eG
- MLP Finanzdienstleistungen AG bei dem Erwerb der Finanzmakler ZSH und TPC
- UNIWHEELS bei dem Erwerb der europäischen Aktivitäten der ATS Gruppe
- Daimler bei der Verringerung der Beteiligung an EADS um 7,5% durch mittelbare Beteiligung eines Konsortiums von Finanz- und Versicherungsunternehmen und Platzierung eines 7,5%igen EADS-Pakets
- DaimlerChrysler Aerospace AG bei Umwandlung in eine GmbH & Co. KG
- Renolit AG im Zusammenhang mit diversen Akquisitionen, u.a. dem Erwerb des Geschäftsbereichs „industrielle Folien" der Solvay S.A.
- Sanofi-Aventis bei der Auflösung des Joint Venture mit Pfizer und bei der Übertragung von Rechten an Exubera
- Deutsche Bahn AG in Compliance-Fragen
- Beratung verschiedener deutscher Großbanken in Fragen der Vorstandsvergütung
Publikationen
- Aufsichtsratsausschuss für Geschäfte mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions-Ausschuss), AG 2022, 297 ff. (gemeinsam mit Niklas Schmelzeisenund Dr. Cäcilie Lüneborg)
- „Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage“, ZIP 2018, 1321 ff. (gemeinsam mit Dr. Thomas Liebscher und Dr. Ben Steinbrück)
- „Moderne Kommunikationsmittel für den Zivilprozess - was heute schon geht“, AnwBl Online 2018, S. 394
- "Vorstandshaftung für fehlerhafte Ausrichtung der Compliance-Organisation", ZIP 2017, S. 2038 ff. (gemeinsam mit Karen Klein)
- „Organhaftung und Compliance“, in Born/Ghassemi-Tabar/Gehle (Hrsg.), Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten/Corporate Litigation (Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 7)
- "Ein Anwalt im Aufsichtsrat schützt nicht vor Haftung", Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 29. März 2012, S. 21 (gemeinsam mit Nicolas Ott)
- "Intensification of the Remuneration Requirements for Credit Institutions in the German and European Legal Areas", in: Asian Law Business 8-06
- "Arbeitshandbuch für die Hauptversammlung", Semler/Volhard/Reichert (Hrsg.), 3. Aufl., (Co-Autor)
- "Die Berücksichtigung von Konzernzielen bei der variablen Vergütung des Vorstands einer abhängigen Gesellschaft im faktischen Konzern", Festschrift für Hans-Jürgen Hellwig, Köln 2010, S. 285 ff. (gemeinsam mit Jochem Reichert)
- "Zu den Auswirkungen des VorstAG auf bestehende Vorstandsdienstverträge", ZIP 2010, S. 1471 ff. (gemeinsam mit Georg Jaeger)
- "Der Handelsvertreterausgleich nach § 89b HGB im Umbruch", NJOZ 2010, S. 1551 ff. (gemeinsam mit Simone Evke de Groot)
- "Uneingeschränkte Verfügung über Bareinlage für Kapitalerhöhung", Anm. zu BGH, Urt. v. 18.3.2002 - II ZR 363/00, in: DZWiR 2003, S. 157 ff. (gemeinsam mit Prof. Dr. D. Kleindiek)
- "Uneingeschränkte Verfügung über Bareinlage für Kapitalerhöhung", annotation to BGH (German Federal Court of Justice), judgement of 18.3.2002 - II ZR 363/00, in: DZWiR 2003, p. 157 et seqq. (with Prof. Dr. D. Kleindiek)
- "Kompensation einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung", Anm. zu BGH, Urt. v. 18.12.2000 - II ZR 191/99, in: WuB II C § 32a GmbHG 1.02
- "Heilung nichtiger Satzungsbestimmungen analog § 242 AktG", Anm. zu BGH, Urt. v. 19.6.2000 - II ZG 73/99, in: WuB II C § 242 AktG 1.01 (gemeinsam mit Prof. Dr. D. Kleindiek)
Sonstiges
- Mitglied Gesellschaftsrechtliche Vereinigung (VGR), Mitglied des Zivilverfahrensrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins, Deutscher Juristentag, Referentin bei Seminarveranstaltungen zum Thema Aktienrecht/Corporate Governance
Ausbildung
- Universität Bielefeld
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch