Expertise
Gesellschaftsrecht
Die marktführende gesellschaftsrechtliche Praxis von SZA Schilling Zutt & Anschütz deckt das gesamte Spektrum des Gesellschaftsrechts (einschließlich des Konzernrechts) ab und ist vor allem für ihre profilierte Vorstandsberatung börsennotierter Unternehmen bekannt. Zu-gleich verfügt sie über generationenübergreifende Mandantenbeziehungen zu einer Vielzahl führender Familienunternehmen.
Viele unserer Anwältinnen und Anwälte sind Herausgeber oder Autoren bedeutender Standardwerke zum Gesellschaftsrecht.
Leistungsspektrum
- Umwandlungsmaßnahmen einschließlich SE-Umwandlungen und grenzüberschreitender Verschmelzungen
- Kapitalmaßnahmen und Restrukturierungen
- Abspaltungen und Umstrukturierungen
- Gesellschaftsrechtliche Vorbereitung zur Erreichung der Börsenreife und Vorbereitung eines IPOs
- Vorbereitung und rechtliche Betreuung von Haupt- und Gesellschafterversammlungen
- Umgang mit aktivistischen Investoren, Proxy Fights
- Haftung von Organmitgliedern
- Corporate Governance
- Prüfung der Legalität und Einhaltung der Voraussetzungen der Business Judgement Rule im Rahmen unternehmerischer Entscheidungen
- Compliance-Fragen
- Anfechtungsklagen, Spruchverfahren und sonstige gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten
Herausragende Gesellschaftsrechtspraxis. Marktführendes konzernrechtliches Know-how.
JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien
Mandate (Auswahl)
- Beratung des Aufsichtsrates von Uniper im Zusammenhang mit Energiekrise und Übernahme durch die Bundesrepublik Deutschland (2022)
- Beratung des Insolvenzverwalters von Wirecard in haftungsrechtlichen Fragen (2022)
- Beratung des Vorstands von Vitesco bei Carve-out und Börsengang (2021)
- Beratung des Aufsichtsrates von innogy im Rahmen der Übernahme durch E.ON, Übertragung wesentlicher Assets auf RWE sowie im Rahmen des Squeeze-out (2021)
Premier firm for corporate law.
Chambers Europe
Thinktank
Das Ende der Vertraulichkeit im kommunalen Aufsichtsrat? – Entscheidung des BVerwG zu Berichts- und Verschwiegenheitspflichten kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat
BVerwG-Urteil: Neue Berichtspflichten für kommunale Aufsichtsratsmitglieder haben weitreichende Auswirkungen.