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Dr. Martin Feick

Martin Feick berät Mandanten in den Bereichen nationale und internationale Nachfolgeplanung einschließlich Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht, Gesellschaftsrecht (insbesondere bei der Beratung von Familienunternehmen), im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht sowie bei der Vermögensstrukturierung.

Martin Feick ist Herausgeber und Autor zahlreicher Veröffentlichungen in den Bereichen Nachfolge/Vermögen/Stiftungen.

Von Chambers wird er zu den führenden Rechtsanwälten im Bereich Nachfolge / Private Wealth Law gezählt.

Mandate

  • Abschluss von Poolverträgen nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht für mehrere große familiengeführte Kapitalgesellschaften
  • Nachfolgeplanung einschließlich Gestaltung von Eheverträgen für eine Vielzahl im In- und Ausland lebender Gesellschafter eines der größten Familienunternehmen in Deutschland
  • Nachfolgeplanung für einen Mehrheitsgesellschafter eines großen mittelständischen Chemieunternehmens unter Einbeziehung einer Familienstiftung
  • Umstrukturierung mehrerer Familiengesellschaften, die die Aktien eines der größten deutschen (nicht börsennotierten) Familienunternehmens halten unter Einschaltung von Ergänzungspflegern und Vormundschaftsgerichten
  • Gründung mehrerer gemeinnütziger Stiftungen, gemeinnütziger GmbHs und treuhänderischer Stiftungen in Deutschland und der Schweiz
  • Beratung bei der Umstrukturierung gemeinnütziger Stiftungen mit bedeutendem Stiftungskapital
  • Gründung einer Familienstiftung zur Einbringung eines Unternehmens im Wert von über EUR 100 Mio.
  • Etablierung einer Doppelstiftungsstruktur zur Unternehmensnachfolge mit einem Wert von über EUR 800 Mio.
  • Durchsetzung von Ansprüchen im einstelligen Millionenbereich gegen einen Testamentsvollstrecker für in den USA lebende Erben
  • Beratung von in den USA lebenden Familien bei der Nachlassabwicklung mit erheblichem Immobilien- und Gesellschaftsvermögen in Deutschland nach dem Versterben des Vermögensinhabers
  • Vertretung von Miterben bei der Auseinandersetzung eines komplexen Nachlasses im einstelligen Millionenbereich
  • Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten über die Rückabwicklung von Kaufverträgen über wertvolle Gemälde

Publikationen

  • „Kurskorrektur bei der Stiftungsreform – Gibt es noch ein Happy End?“, NZG 2021, 525 ff. (gemeinsam mit Julian Schwalm)
  • „Der identitätswahrende Zuzug von EU- und EWR-Stiftungen – Zur endgültigen Anerkennung der Gründungstheorie im europäischen Stiftungskollisionsrecht“, NZG 2021, 334 ff. (gemeinsam mit Julian Schwalm)
  • Kapitel "Stiftungen", in: Beck'sches Formularbuch Erbrecht, 4. Aufl. 2019 (gemeinsam mit Dr. Iris Bregulla-Weber)
  • Datenschutz 2.0: Wie Stiftungen Haftungsrisiken vermeiden., Gastbeitrag im BW-Bank Stiftungsmanagement, Ausgabe II/2018, S. 20–21 (mit Alexander Stolz)
  • Verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz von Stiftungsorganen gegenüber Maßnahmen der Stiftungsaufsicht, ZStV 1/2017, S. 27 ff. (gemeinsam mit Prof. Kristian Fischer)
  • "Stiftung als Nachfolgeinstrument – Zivilrecht, Steuerrecht und internationales Recht", Herausgeber, Verlag C.H. Beck, München, 1. Aufl. 2015, Autor Kapitel 1, §§ 1-5 und (gemeinsam mit Frau Dr. Bregulla-Weber) Kapitel 7, § 35 und § 36
  • Kapitel "Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen von Familienunternehmen" in Schriften zum Notarrecht (Personen- und Gesellschaftsrecht an den Schnittstellen zum Familien- und Erbrecht), S. 49 ff.
  • "Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen von Familienunternehmen", Feick / Weber, notar 12/2014, S. 395 ff.
  • "Anonymität des Kontos wird bei Erbfällen sehr teuer erkauft", Börsenzeitung, 25. August 2012
  • "Schenkung- und Erbschaftsteuer bei Anteilsübertragungen in Familienunternehmen – Handlungsbedarf oder Zeit abzuwarten?", Betriebs-Berater 12/2012, S. 747 ff. (gemeinsam mit Iris Janina Weber)
  • "Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz abgeschlossen", EUROFORUM Newsletter 2/2011, Seite 5
  • "Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz abgeschlossen", Der Steuerberater, Heft 9/2011 (gemeinsam mit Stephan Scherer)
  • "Schutz des Vermögens von Familienstiftungen vor dem Zugriff von Gläubigern der Begünstigten", ZEV 2011, S. 404 ff. (gemeinsam mit Leopold Thon)
  • "Es muss nicht immer Nießbrauch sein", Die Stiftung, Heft 6/2010, S. 16 f.
  • "Stiftungen, Asset Protection und anwendbares Recht in deutsch-liechtensteinischen Fällen", liechenstein-journal 3/2009 (gemeinsam mit Mark Pawlytta)
  • "Erstmals: BGH zur unselbständigen Stiftung. Zu ihrer Rechtsnatur und zur Anwendbarkeit des AGB-Rechts auf Treuhandverträge", Stiftung & Sponsoring, Heft 3/2009, S.48
  • "Der Abschluss von Poolvereinbarungen nach dem neuen Erbschaftsteuerrecht", DStR 18/2009 (gemeinsam mit Dr. Carl Friedrich Nordmeier)
  • Kapitel "Handelsrecht" in: Beck'sches Formularbuch Bürgerliches, Handels- und Wirtschaftsrecht, 10. Aufl. 2009, S. 1193 ff.
  • Kapitel "Stiftungszivilrecht" und "Stiftungssteuerrecht" in: Münchener Anwaltshandbuch Erbrecht, herausgegeben von Dr. Stephan Scherer, 4. Aufl. 2014 , S. 1528 ff.
  • "Drohendes Überschreiten der vom Bundesverfassungsgericht zur Neuregelung der Erbschaftsteuer gesetzten Frist zum 31. Dezember 2008: Darf das alte Recht weiter angewandt werden?", DStR 11/2008 (gemeinsam mit Thomas Henn)
  • Kapitel "Wichtige Bausteine der erfolgreichen Nachfolgeplanung für Familienvermögen und -gesellschaften" (gemeinsam mit Dr. Stephan Scherer) in: Management komplexer Familienvermögen, 2. Aufl. 2008
  • "Die Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern einer gemeinnützigen Stiftung", ZSt 2007, 152 ff.
  • "Die Verbrauchsstiftung" in: Rechtshandbuch für Stiftungen, Dashöfer Verlag 2006 (gemeinsam mit Dr. Karsten Timmer)
  • "Die Stiftung als Instrument der Unternehmensnachfolge", BB 6/2006 Special Unternehmensnachfolge, 13 ff.
  • "Die Vergütung von Vorständen der Stiftung", Der Fachanwalt für Erbrecht 2006, 48 ff.
  • "Die Verbrauchsstiftung als Alternative zur Stiftung auf Ewigkeit", Stiftung & Sponsoring 2006, 18 ff. (gemeinsam mit Dr. Karsten Timmer)
  • "Klauseln zum gemeinsamen Versterben in Ehegattentestamenten: Ende eines Mythos? - Zivilrechtliche und erbschaftsteuerliche Folgen", ZEV 2006, 16 ff.
  • "Was müssen Deutsche mit Auslandsvermögen beim Vererben beachten?", Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1.6.2005
  • "Beschränkung erbrechtlicher Gestaltung" in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, Schnittstellen zwischen Steuer-, Familien- und Erbrecht, Band 3: Billigkeits- und Angemessenheitskontrolle vertraglicher Vereinbarungen und gesetzlicher Regelungen, 2005, S. 115 ff.
  • § 17 Vorweggenommene Erbfolge, in: Der Fachanwalt für Erbrecht, herausgegeben von Bonefeld/Wachter, 4. Auflage 2024, zerb verlag, Bonn (gemeinsam mit Lisa Hammes)
  • "Die zivilrechtliche Haftung des Geschäftsleiters der europäischen Privatgesellschaft (EPG) - Eine rechtsvergleichende Untersuchung zum deutschen, englischen und niederländischen Recht", 2003
  • "Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) als Alternative zur Stiftung", Die Elite der Stiftungsexperten im deutschsprachigen Raum, 100 ff. (gemeinsam mit Dr. Stephan Scherer)
  • Co-Autor "Schöner Erben", Financial Times Deutschland, 20.8.2002
  • Co-Autor "Letzte Rettung fürs Lebenswerk", Financial Times Deutschland, 6.8.2002
  • "Die GbR als Erbin - Thesen und Gestaltungsmöglichkeiten", ZEV 2003, 341 ff. (gemeinsam mit Dr. Stephan Scherer)
  • "Neue Gestaltungsüberlegungen zur Vermächtnisanordnung - Die Möglichkeit der Negativabgrenzung", ZErb 2002, 86 ff.
  • "Die Schenkung unter Auflage als alternative, pflichtteilsfeste Gestaltung zur (unzulässigen) dinglichen Weiterleitungsklausel", ZEV 2002, 85 ff.
  • "Gestaltungen zur erfolgreichen Fortführung einer gemeinnützigen Stiftung nach dem Tod des Stifters", Stiftung & Sponsoring, Heft 1/2002, 24 ff.

Sonstiges

  • Früherer Lehrbeauftragter an der Universität Osnabrück im Fachbereich Rechtswissenschaften für den Studiengang LL.M. Taxation
  • Dozententätigkeit zur Fortbildung von Rechtsanwälten und Steuerberatern im Bereich der Unternehmensnachfolge
  • Mitglied Gesellschaftsrechtliche Vereinigung (VGR)
  • Mitglied zentUma e.V. (Zentrum für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim)
  • Mitglied Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im deutschen Anwaltsverein
  • Mitglied Institut für Erbrecht e.V. (IFE)
  • Frühere Dozententätigkeit für den Verlag C.H. Beck zur Fortbildung von Rechtsanwälten und Steuerberatern im Bereich des Stiftungsrechts

Ausbildung

  • Studium an der Universität Heidelberg (Dr. jur.)
  • Sprachen: Deutsch, Englisch

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