Dr. Carsten Lösing, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Carsten Lösing liegt im Finanzaufsichtsrecht und in der Geldwäscheprävention. Er berät Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister und Unternehmen der Realwirtschaft zu allen finanzaufsichtsrechtlichen Fragestellungen.
Mit über 15 Jahren Erfahrung im Finanzaufsichtsrecht berät Carsten Lösing nationale und internationale Mandanten in allen Fragen des Finanzaufsichts- und Bankrechts und der Geldwäsche-Compliance.
Er verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung von Banken, Versicherungen, Finanzdienstleistungsinstituten, anderen Finanzunternehmen und Unternehmen der Realwirtschaft in regulatorischen Fragen. Er unterstützt Mandanten bei der Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorschriften und begleitet sie bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden wie der BaFin und der Europäischen Zentralbank.
Zu seinen Tätigkeitsbereichen zählen unter anderem:
- Beratung zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen inkl. des Geldwäscherechts (Compliance)
- Unterstützung bei der Gründung und Lizenzierung von Banken, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten
- Begleitung von Fusionen und Übernahmen im Finanzsektor inkl. der dazugehörigen Inhaberkontrollverfahren
- Vertretung in aufsichtsrechtlichen Streitigkeiten und Verfahren
- Beratung zu neuen Finanztechnologien (FinTech), Zahlungsdienstleistern und digitalen Finanzdienstleistungen
Carsten Lösing verfügt über umfassende fachliche Kompetenz in den diversen Bereichen des Finanzaufsichtsrechts (KWG, CRR/CRD, ZAG, PSD2/3, WPIG, IFR, WpHG, KAGB/OGAW-RL/AIFMD, GwG/AMLD, EMIR usw.) Bei Chambers ist er als empfohlener Anwalt für die Beratung von FinTech-Unternehmen gelistet.
Vor Aufnahme seiner anwaltlichen Tätigkeit hat Carsten Lösing als Unternehmensberater für Banken über mehrere Jahre hinweg Praxiserfahrung bei der Implementierung von Compliance- und Risiko-Managementsystemen sowie Geldwäsche-Präventionsmaßnahmen gesammelt.
Carsten Lösing veröffentlicht regelmäßig Artikel in Fachzeitschriften und hält Vorträge auf nationalen und internationalen Konferenzen zum Finanzaufsichtsrecht.
Expertise
Bank- und FinanzrechtMandate
- Beratung eines Joint Ventures eines US-Börsenbetreibers und der Deutschen Börse zum Handel von privaten Unternehmensbeteiligungen bzgl. der Beantragung einer Erlaubnis als Wertpapierinstitut
- Beratung von zwei internationalen Krypto-Handelsunternehmen bei ihren BaFin-Lizenzanträgen (Eigenhandel, Anlagevermittlung, Krypto-Verwahrung)
- Beratung eines Unternehmens zu White-Label-Lösungen im Payments-Bereich
- Beratung eines Molkerei-Unternehmens mit dem Angebot von Festpreis-Rohmilch-Ankäufen und der Absicherung an der EEX Hannover
- Aufsichtsrechtliche Beratung eines Minderheitsgesellschafters bei der öffentlichen Übernahme von Anteilen an der Aareal Bank mit dem Schwerpunkt auf die Durchführung des Inhaberkontrollverfahrens im Rahmen einer komplexen Erwerbsstruktur
- Aufsichtsrechtliche Beratung der DSGV-Sicherungseinrichtungen bzgl. der Rekapitalisierung der NordLB iHv. EUR 3,6 Mrd., strukturelle Beratung in Bezug auf die Stützungsinstrumente und aufsichtsrechtliche Prüfung der Wirksamkeit von Eigenkapitalentlastungmaßnahmen
- Beratung von Kreditech bzgl. der Kooperationsvereinbarung mit Naspers/PayU
- Beratung einer Landesbank bei der Übernahme eines Kreditkartenportfolios eines renommierten Automobilherstellers (Entwurf und Verhandlung der Vertragsdokumentation)
- Umfassende Beratung zur Erteilung einer der ersten E-Geld-Lizenzen in Deutschland (Operativer Lead, Erstellung des Antragsschreibens und sämtlicher Anlage z.B. bei der Ausarbeitung der AML-Policy oder den Eigenkapitalberechnungen)
- Beratung von Diem/Libra bzgl. ausgewählten deutsch-finanzaufsichtsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit der Einführung einer globalen virtuellen Währung
- Aufsichtsrechtliche Beratung einer amerikanischen Investmentbank bzgl. zweier deutscher FinTech-Übernahmen
- Aufsichtsrechtliche Beratung von Tink bzgl. der Akquisition der fintecsystems bzw. der Übernahme durch VISA Inc.
- Aufsichtsrechtliche Beratung von Klarna Bank A.B. bei der Umstrukturierung ihrer geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland und Prüfung der Produktdokumentationen
Publikationen
Kommentierungen
- Kommentierung der Art. 3 Nr. 7, 8, u. 43, 44 sowie der Art. 48 – 54 MiCAR (E-Geld-Token), in: Maume (Hrsg.), Verordnung über Märkte für Krypotwerte (MiCAR), C.H. Beck (gelbe Reihe) (2024, im Erscheinen)
- Kommentierung der §§ 24 – 27 WpIG (Inhaberkontrolle), in: Lendermann/Nemeczek/Schroeter (Hrsg.), Wertpapierinstitutsgesetz, WpIG, C.H. Beck (graue Reihe) (2024)
- Kommentierung der §§ 215, 225 ff., des 283 KAGB und der Derivateverordnung, in Beckmann/Scholtz/Vollmer, Investment, Loseblattsammlung, 2023
Monographien
- Zahlungsdiensteaufsichtsrecht, Praxishandbuch für innovative Karten-, Internet- und mobile Zahlungsdienste, C.H. Beck, 2015 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Kai-Michael Hingst)
- Die Kompensation des Vermögensnachteils durch nicht exakt quantifizierbare, vermögenswirksame Effekte, 1. Auflage 2012, Duncker & Humblot GmbH (Dissertation)
Aufsätze und Beiträge
- Die Regulierung von E-Geld Token, Analyse und Einordnung im regulatorischen Kontext (insbesondere MiCAR), BKR 2023, 373-380 (zusammen mit Dr. David John)
- Bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen (§ 82 WpHG), in: Renz/Hense/Marbeiter, Wertpapier-Compliance in der Praxis, Erich Schmidt Verlag, 2. Auflage 2019, S. 871-891 (zusammen mit Dirk Hense, Giovanni Petruzzelli)
- Anmerkung zu einer Entscheidung des BGH (Beschluss vom 28.10.2015 – 5 StR 189/15) – unerlaubtes Erbringen von Zahlungsdiensten durch eine natürliche Person, WuB 2016, 379-381
- BaFin’s security requirements for payment service providers, e-finance & payments, law & policy, Juli 2015, 3-5
- Die geplante Fortentwicklung des europäischen Zahlungsdiensteaufsichtsrechts durch die Zweite Zahlungsdienste-Richtlinie, BKR 2014, 315-324 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Kai-Michael Hingst)
- Zur Erlaubnispflichtigkeit von Finanztransfergeschäften nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz: Hohe Anforderungen an die Betreiber von Internetplattformen mit Bezahlsystemen – zugleich Anmerkung zum Urteil des LG Köln vom 29.9.2011 - 81 O 91/11, BKR 2012, 334-338 (zusammen mit Prof. Dr. Dr. Kai-Michael Hingst)
- Das neue Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie, ZIP 2011, 1944-1949
Ausbildung & Engagement
Ausbildung
- Jurastudium und Promotion and der Bucerius Law School, Hamburg und der University of Michigan, Ann Arbor
- Studium der Betriebswissenschaften an der European School of Business (Reutlingen, Nancy und London)
- Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch
Frankfurt