In a Nutshell | 28.03.25
Geldwäsche-Compliance
Geldwäsche ist ein zentraler Aspekt des Finanzrechts und wird durch das Geldwäschegesetz (GwG) sowie § 261 StGB geregelt. Unternehmen in bestimmten Branchen unterliegen strengen Pflichten zur Prävention, während Verstöße rechtliche Konsequenzen haben können. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben und Regelungen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Geldwäsche bezeichnet den Prozess, durch den illegal erworbenes Geld in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust wird, um die wahre Herkunft des Geldes zu verschleiern. Geldwäsche ist nach § 261 StGB strafbar.
- Um Geldwäsche zu unterbinden, bestehen für Unternehmen viele Pflichten aus dem Geldwäschegesetz (GwG), für Unternehmen ist es sehr wichtig, diese Vorschriften einzuhalten, andernfalls drohen Strafen in Höhe von über 1 Mio. Euro.
- Geldwäsche besteht aus drei Schritten, zuerst wird das Geld in den Finanzkreislauf eingebracht, anschließend wird die Herkunft verschleiert, sobald dies der Fall ist, wird das Geld für legale Wirtschaftsaktivitäten verwendet.
Was ist Geldwäsche?
Als Geldwäsche wird der Vorgang bezeichnet, bei dem kriminell erwirtschaftetes Geld in den legalen Finanzkreislauf eingeschleust wird, um die illegale Herkunft des Geldes zu verschleiern. Das Ziel der Geldwäsche besteht darin, den wahren Ursprung des Geldes zu verbergen und es wie legal erworbenes Geld erscheinen zu lassen, sodass das Geld ausgegeben werden kann und vor staatlichen Zugriffen geschützt ist.
Die Geldwäsche stellt nach § 261 StGB eine Straftat dar, die mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden kann.
Beispiel: Ein Verbrecher nutzt die Erlöse aus einem illegalen Geschäft, um Immobilien zu kaufen. Die Einnahmen aus der Vermietung des Hauses erscheinen dann wie rechtmäßige Mieteinnahmen, sodass illegales Geld in legales Geld umgewandelt wurde.
Welche Voraussetzungen hat die Geldwäsche nach § 261 StGB?
Der Tatbestand der Geldwäsche nach § 261 StGB hat vier Voraussetzungen:
- Tatobjekt: Für die Geldwäsche ist es erforderlich, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Tat stammt. Dazu erfasst die Geldwäsche nicht nur Geld, sondern andere Gegenstände und Vermögenswerte, z.B. auch Bitcoins oder Forderungen.
- Tathandlung: Auch muss eine der Tathandlungen des § 261 Abs. 1, 2 StGB vorliegen, dies erfasst etwa das Verstecken oder Umtauschen von Geld.
- Keine Einschränkung: Es gibt mehrere Ausnahmen von der Geldwäsche, etwa für die Annahme von Honoraren durch Strafverteidiger.
- Vorsatz oder Leichtfertigkeit: Die Geldwäsche setzt Vorsatz oder Leichtfertigkeit voraus. Vorsatz bedeutet im Rahmen der Geldwäsche insbesondere, dass der Täter billigend in Kauf nimmt, dass das Geld aus einer rechtswidrigen Vortat kommt, oder dies sogar weiß. Leichtfertigkeit liegt vor, wenn der Täter grob unachtsam verkennt, dass die drei oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Wie funktioniert Geldwäsche?
Die Geldwäsche erfolgt in der Regel in drei Schritten:
- Platzierung: In dieser Phase wird das illegal erworbene Geld in den Finanzkreislauf eingebracht. Dies kann auf verschiedenen Wegen passieren, z. B. durch Einzahlungen auf Bankkonten, den Kauf von Luxusgütern wie Autos, Schmuck oder Kunst, oder durch den Einsatz von Bargeld in Wettbüros.
- Verschleierung: Im zweiten Schritt wird die Herkunft des Geldes verschleiert. Das Ziel der Verschleierung ist, das Geld so häufig und intransparent zu transferieren, dass es nicht mehr nachvollziehbar ist, wo das Geld ursprünglich herkommt. Ein Mittel hierfür sind etwa Briefkastenfirmen aber auch fiktive Transaktionen, z.B. Aktiengeschäfte, können genutzt werden, um die Herkunft des Geldes zu verschleiern.
- Integration: Am Ende ist das Ziel, das Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf zu integrieren. So kann das „gewaschene“ Geld als Einnahme aus scheinbar legitimen Geschäften präsentiert werden und etwa für den Kauf von Immobilien, Unternehmen oder Luxusgegenständen genutzt werden.
Wie wird Geldwäsche bestraft?
Um Geldwäsche zu verhindern, droht einerseits eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren Haft nach § 261 StGB. Außerdem folgen aus dem Geldwäschegesetz für Unternehmen eine Vielzahl an Pflichten. Verstöße gegen das GWG können ebenfalls bestraft werden.
Folgende Strafen sind somit möglich:
- Freiheitsstrafe: Wer gegen § 261 StGB verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen. In besonders schweren Fällen, etwa wenn eine Bande Geld wäscht, ist eine Strafe von bis zu 10 Jahren möglich. In weniger schweren Fällen ist auch eine Geldstrafe möglich.
- Unternehmensgeldbuße: Wenn jemand Vertreter eines Unternehmens sich nach § 261 StGB Strafbar gemacht hat, kann nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen eine Geldstrafe in Millionenhöhe verhängt werden.
- Bußgeld: Bei Verstößen gegen geldwäscherechtliche Pflichten ist nach § 56 Abs. 3 GWG ein Bußgeld von über einer Millionen Euro möglich.
- Persönliche Haftung der Geschäftsführung / Vorstände: Abhängig von den Umständen des Einzelfalls ist es möglich, dass die Geschäftsführung bzw. die Vorstände zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist.
Was ist Geldwäscheprävention und welche Pflichten haben Unternehmen?
Um Geldwäsche so schwierig wie möglich zu machen, unterliegen Unternehmen einer Vielzahl von Pflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz (GwG). Die Einhaltung dieser Pflichten wird auch als Geldwäsche Compliance oder Geldwäscheprävention bezeichnet.
Folgende Pflichten bestehen für Unternehmen und Berufsträger zur Prävention von Geldwäsche:
- Kundenidentifikation und -verifizierung: Die Identität des Vertragspartners ist vor Begründung einer Geschäftsbeziehung oder bei bestimmten Transaktionen festzustellen. Dazu gehören bei natürlichen Personen die Erhebung des Namens, des Geburtsdatum, der Nationalität, der Adresse und die Art und Nummer eines amtlichen Ausweisdokuments. Bei juristischen Personen sind Name (Firma=, Rechtsform, Sitz und Identifikationsnummer (z. B. Handelsregistereintrag) zu erheben. Die Angaben sind durch ein gültiges, offizielles Dokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) zu überprüfen. Der wirtschaftlich Berechtigte ist festzustellen. Die Kundeninformationen müssen während der gesamten Geschäftsbeziehung aktuell gehalten werden. Die Transaktionen des Kunden müssen mit seinem Profil abgeglichen werden. Verdächtige oder ungewöhnliche Transaktionen sind zu analysieren und ggf. zu melden. Bei höherem Risiko (z. B. politisch exponierte Personen, Offshore-Gesellschaften) müssen die Mittelherkunft vertieft geprüft werden, zusätzliche Dokumentation sind abzufragen und die Transaktionen engmaschiger zu überwachen.
- Geldwäschebeauftragter: In vielen Branchen ist die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten vorgeschrieben, etwa bei Banken, Versicherungsunternehmen oder Betreibern von Glückspielen.
- Risikoanalyse & Management: Von dem GwG betroffene Unternehmen, z.B. Banken und Versicherungen, sind dazu verpflichtet, ihr eigenes Geschäft hinsichtlich potenzieller Geldwäscherisiken zu analysieren und fortlaufend zu überwachen. Dazu müssen auch die Vertragspartner identifiziert und überprüft werden. Dazu besteht auch die Pflicht, die eigenen Mitarbeiter hinsichtlich ihrer eigenen Sicherheit zu überprüfen und sie über Geldwäsche und die entsprechenden Pflichten zu schulen.
- Eintragungspflicht in das Transparenzregister: Juristische Personen, also z.B. GmbHs, AGs, KGs, usw., sind dazu verpflichtet, sich und ihre wirtschaftlich berechtigten in das Transparenzregister einzutragen.
- Meldepflichten & Verdachtsmeldungen: Sofern der Verdacht von Geldwäsche besteht, besteht die Pflicht, die Verdachtsfälle zu melden.
- Aufbewahrungspflicht: Unternehmen sind dazu verpflichtet, für die Geldwäsche relevante Unterlagen 5 Jahre lang aufzubewahren.
Welche Unternehmen unterliegen dem Geldwäschegesetz?
Das Geldwäschegesetz betrifft nicht alle Unternehmen und betrifft gleichzeitig teilweise auch weitere beruflich tätige, etwa Rechtsanwälte und Steuerberater. Vielmehr verpflichtet das GwG insbesondere solche Unternehmen und Berufsträger, die in Bereichen tätig sind, die sich besonders für die Geldwäsche eignen.
Zu den Verpflichteten des GwG gehören insbesondere die folgenden:
- Finanzsektor: Erfasst werden insbesondere Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und Kapitalverwaltungsstellen.
- Rechtsanwälte: Es werden allerdings nur Anwälte erfasst, die den Mandanten in bestimmten Geschäften beraten, z.B. bei Immobilientransaktionen, der Geldverwaltung oder Unternehmensgründung.
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Treuhänder
- Immobilienmakler & Kunsthändler
- Glückspielbetreiber und -vermittler
Welche Vorgaben macht das Geldwäschegesetz bezüglich Barzahlungen?
Barzahlungen sind ein besonders geeigneter Weg, um illegal verdientes Geld in den Wirtschaftskreislauf zu integrieren. Entsprechend enthält das GwG mehrere Pflichten, die Bargeldzahlungen betreffen. Bisher gibt es allerdings keine Grenze für Bargeldzahlungen. Eine solche soll 2027 eingeführt werden und bei 10.000 € liegen.
Folgende Vorgaben bestehen für Unternehmen bei Bargeldzahlungen:
- Bareinzahlungen: Bei Bareinzahlungen die außerhalb von Geschäftsbeziehungen 2.500 € und innerhalb von Geschäftsbeziehungen 10.000 € übersteigen, sind die Einzahler verpflichtet, die Herkunft des Geldes nachzuweisen. Diese Pflicht folgt aus § 15 Abs. 2 GwG und den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin.
- Kauf von Edelmetallen: Ab einer Barzahlung von mindestens 2.000 € besteht die Pflicht, die allgemeinen Sorgfaltspflichten des GwG zu erfüllen, dies erfasst etwa die Pflicht zur Identifikation des Geschäftspartners. Diese
- Barzahlungen: Beim Verkauf von Waren besteht ab einer Barzahlung von 10.000 € die Pflicht, die allgemeinen Sorgfaltspflichten des GwG zu erfüllen.
Insgesamt ist es wichtig zu beachten, dass die oben ausgeführten Pflichten nicht davon befreien, bei konkreten Anhaltspunkten auf Geldwäsche tätig zu werden und etwa eine Verdachtsmeldung abzugeben.
Was ist das 6 EU-Geldwäschepaket und welche Änderungen bringt es mit sich?
Das 6. EU-Geldwäschepaketzielt darauf ab, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung innerhalb der Europäischen Union zu stärken und zu harmonisieren. Es besteht aus vier legislativen Maßnahmen, die einen einheitlichen Rechtsrahmen schaffen sollen.
Kernbestandteile des Pakets:
Geldwäsche-Verordnung (AMLR):
Die Geldwäsche-Verordnung EU 2024/1624 sieht die Erweiterung des Kreises der Verpflichteten vor: Es sind Krypto-Dienstleistern, Crowdfunding-Plattformen, Vermittlern von Hypotheken und Verbraucherkrediten sowie Händlern von Luxusgütern wie Juwelieren und Kunsthandelsagenturen bei Transaktionen über bestimmten Schwellenwerten einzubeziehen.
Weitere Änderungen betreffen die Risikoeinstufung der Umfang der Datenerhebung und -aktualisierung, die Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten, die Prüfung von Finanzsanktionen und vieles mehr.
Schließlich führt die ab dem 9. Juli 2027 anzuwendende Geldwäsche-Verordngung ein: Die einheitliche Bargeldobergrenze soll europaweit gelten und enthält eine Obergrenze von 10.000 Euro für Barzahlungen. Mitgliedstaaten können jedoch niedrigere Grenzen festlegen.
6. Geldwäsche-Richtlinie:
Die AML-Richtlinie (EU) 2024/1640 ist bis zum 10. Juli 2027 in nationales Recht zu überführen. Die Richtlinie sieht eine verbesserte Organisation der nationalen Systeme: Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (FIUs) und den Aufsichtsbehörden zur effektiveren Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor.
AMLA-Verordnung
Mit der AMLA-Verordnung (EU) 2024/1620 wird die Anti-Geldwäschebehörde (AMLA) als Zentrale Aufsichtsbehörde errichtet: Die Einrichtung sieht vor, dass die neue EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main als Koordinator und zentraler Ansprechpartner für nationale Aufsichtsbehörden fungiert, um grenzüberschreitende Geldwäschefälle effektiver zu verfolgen.
Geldtransfer-Verordnung
Die Geldtransfer-Verordnung (EU) 2023/1113 Transparenz bei Geldtransfers: Neufassung der Verordnung über Geldtransfers zur Erhöhung der Transparenz und Nachverfolgbarkeit finanzieller Transaktionen innerhalb der EU.
Wesentliche Änderungen und Neuerungen:
Einheitliche Regelungen: Durch die Einführung der Geldwäsche-Verordnung werden erstmals die materiellen Regeln für den privaten Sektor zu geldwäscherechtlichen Sorgfaltspflichten in einer Verordnung geregelt, was zu einer Vollharmonisierung innerhalb der EU führt.
Sanktionen: Einführung neuer Sanktionen, darunter Geldbußen mit einer Obergrenze von mindestens 10 Millionen Euro oder 10 % des jährlichen Gesamtumsatzes von Kredit- und Finanzinstituten, sowie weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen.
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Welche Voraussetzungen hat die Geldwäsche nach § 261 StGB?
Wie wird Geldwäsche bestraft?
Was ist Geldwäscheprävention und welche Pflichten haben Unternehmen?
Welche Unternehmen unterliegen dem Geldwäschegesetz?
Welche Vorgaben macht das Geldwäschegesetz bezüglich Barzahlungen?