Mandanteninformation
Die neue EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Am 29. Juni 2023 ist die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten in Kraft getreten. Größere Unternehmen haben sie ab dem 30. Dezember 2024, KMU ab dem 30. Juni 2025 anzuwenden.
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Diese Mandanteninformation beinhaltet lediglich eine unverbindliche Übersicht über das in ihr adressierte Themengebiet. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Als Ansprechpartner zu dieser Mandanteninformation und zu Ihrer Beratung stehen gerne zur Verfügung:
Christian Gehling