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Update: Der Regierungsentwurf zur Reform des KapMuG

Der Regierungsentwurf zur Reform des KapMuG wurde am 11. April 2024 im Bundestag gelesen und wird nun anschließend im Rechtsausschuss beraten. Zentrales Anliegen der Reform ist die Verfahrensbeschleunigung. In unserer aktuellen Mandanteninformation fassen wir die wesentlichen Änderungen durch den Regierungsentwurf zusammen und geben einen Ausblick.


Zum Weiterlesen laden Sie die komplette Mandanteninformation bitte hier herunter.

Diese Mandanteninformation beinhaltet lediglich eine unverbindliche Übersicht über das in ihr adressierte Themengebiet. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Als Ansprechpartner zu dieser Mandanteninformation und zu Ihrer Beratung stehen gerne zur Verfügung:

Prof. Dr. Ben Steinbrück
Dr. Marcel Vollmerhausen


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