Mandanteninformation
Update: Gesellschaftsrechtliche Regelungsinhalte des Regierungsentwurfs eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes
Nachdem BMF und BMJ im April diesen Jahres ihren Referentenentwurf (RefE) eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) vorgestellt hatten und im Mai die Stellungnahmefrist endete, wurde nach dem Ende der parlamentarischen Sommerpause der Regierungsentwurf (RegE) eines ZuFinG vorgestellt. Diese aktualisierte Mandanteninformation gibt einen Überblick über den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
Kernanliegen des am 16. August 2023 vorgestellten Regierungsentwurfs eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) ist es, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarkts zu stärken und die Attraktivität des Finanzstandorts Deutschlands zu erhöhen. Auf diese Weise soll das eigentliche politische Ziel – Auflösen des Investitionsstaus und Entfaltung von Innovationskraft – erreicht werden. Dabei sehen die verantwortlich zeichnenden Ministerien gerade KMU, Start-Ups und Wachstumsunternehmen als Innovationstreiber an. Um deren praktischen Bedürfnissen in erhöhtem Maße zu entsprechen, finden sich im geplanten ZuFinG verschiedene kleinere und größere Regelungspakete (insbesondere) auf den Gebieten des Gesellschafts-, Kapitalmarkt-, Finanzaufsichts- und Steuerrechts. Dabei fokussiert sich die folgende Betrachtung auf die gesellschaftsrechtlichen Regelungen des Regierungsentwurfs.
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Diese Mandanteninformation beinhaltet lediglich eine unverbindliche Übersicht über das in ihr adressierte Themengebiet. Sie ersetzt keine rechtliche Beratung. Als Ansprechpartner zu dieser Mandanteninformation und zu Ihrer Beratung stehen gerne zur Verfügung:
Dr. Marcus A. Becker