Mandanteninformation | 13.07.23
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (“CSRD”)
Die neue Richtlinie (EU) 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 weitet die Berichtspflichten von Unternehmen zu Nachhaltigkeits-, insbesondere Klimafragen, in persönlicher und sachlicher Hinsicht massiv aus.
Was die IFRS für die finanzielle Berichterstattung sind, sind künftig die ESRS – „European Sustainability Reporting Standards“ – für die nicht-finanzielle Berichterstattung. 246 kleingedruckte Seiten mit Instruktionen des europäischen Gesetzgebers zur nicht- finanziellen Berichterstattung. Unternehmen müssen detailliert über Nachhaltigkeitsziele und den Stand der Zielerreichung berichten. Die Richtlinie übernimmt damit auch inhaltliche Steuerungsfunktion: Denn die Berichterstattung setzt voraus, dass die Unternehmen Nachhaltigkeitsziele definieren und Messverfahren anlegen. Die Richtlinie führt darüber hinaus eine Prüfungspflicht ein: Die Abschlussprüfer prüfen künftig nicht nur die finanzielle, sondern zwingend auch die nicht-finanzielle Berichterstattung. Der Bericht muss im European Single Electronic Format (ESEF) vorgelegt werden. Das alles nähert die nicht-finanzielle Berichterstattung der finanziellen Berichterstattung an.
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